Bayerische Güterichterbilanz 2016

21.07.2017

Auch im Jahr 2016 wurde den Güterichtern an den bayerischen Amts- und Landgerichten nur ein verschwindend geringer Teil der Zivil- und Familiensachen zugewiesen. Diese 1.016 Verfahren entsprechen 0,35% der insgesamt erledigten Sachen. Gegenüber dem Vorjahr hat die Zahl zwar um knapp 13% zugenommen. Es zeigten sich aber erneut erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Gerichten.

Von den 1.016 abgeschlossenen Verfahren entfielen 476 auf die Amtsgerichte, 540 auf die Landgerichte. 196 betrafen Familiensachen. Stark vertreten waren auch Nachbarschaftskonflikte (128), Mietstreitigkeiten (89), Erbschaftsstreitigkeiten (83) und Bausachen (70).

81 Sachen wurden an das Prozessgericht zurückgegeben, weil die Parteien nicht zu einer Teilnahme bereit waren. Von den durchgeführten Güteverhandlungen endeten 569 (60,9%) mit einem Vergleich, 39 (4,2%) mit einer sonstigen Einigung, so dass insgesamt knapp zwei Drittel zu einer einvernehmlichen Lösung führten (beim LG 61,5%, beim AG 69,2%). Mit den erzielten Einigungen wurden zugleich 298 weitere Prozesse und 92 Güterichterverfahren miterledigt.

Der gesamte Zeitaufwand belief sich auf 6.900 Stunden, d.h. im Durchschnitt 6,8 Stunden pro Verfahren.