Richterbefragung zur Mediation

16.12.2013

Die sehr ambivalente Haltung der deutschen Richterschaft gegenüber der außergerichtlichen Konfliktbeilegung und dem Güterichtermodell spiegelt sich in einer von der ROLAND Rechtsschutzversicherung beim Institut für Demoskopie Allensbach in Auftrag gegebenen deutschlandweiten Befragung von Richtern und Staatsanwälten zum deutschen Rechts- und Justizsystem wider:

Die außergerichtliche Mediation halten 68 Prozent für ein gutes Modell, das Güterichtermodell findet bei 58 Prozent Zustimmung.

Vor allem bei persönlichen Streitigkeiten, zum Beispiel zwischen Nachbarn, aber auch bei Auseinandersetzungen um das Sorgerecht, ist die Mediation nach Meinung der Richter und Staatsanwälte zielführender  als ein Gerichtsverfahren. 85 Prozent halten im Fall von Nachbarschaftsstreitigkeiten Mediationsverfahren für geeigneter, nur 12 Prozent ein Gerichtsverfahren. Bei Sorgerechtsstreitigkeiten sind 67 Prozent der Richter und Staatsanwälte der Ansicht, dass sich mit den Methoden der Mediation die besseren Ergebnisse erzielen lassen, 29 Prozent geben Gerichtsverfahren den Vorzug. Ambivalent ist die Einschätzung bei Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern, zwischen Unternehmen sowie zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In allen drei Fällen votiert knapp die Hälfte der Richter und Staatsanwälte für die Methoden der Mediation, die andere Hälfte für ein Gerichtsverfahren. Überwiegend skeptisch wird die Mediation bei Ehescheidung und Auseinandersetzungen um staatliche Baumaßnahmen wie den Bau von Straßen und Flughäfen gesehen.

Eine staatlich finanzierte Mediationskostenhilfe halten 66 Prozent der Richter und Staatsanwälte nicht für notwendig, lediglich 31 Prozent sprechen sich für deren Einführung aus. Auch unter denjenigen Richtern und Staatsanwälten, die die außergerichtliche Mediation grundsätzlich für ein gutes Modell halten, trifft eine staatlich finanzierte Mediationskostenhilfe nur bei 38 Prozent auf Zustimmung.

Quelle: ROLAND Rechtsreport 2014