Bayerischer Güterichtertag 2012

02.01.2013

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 27. November 2012 mit einem „Güterichtertag“ im Münchner Justizpalast den Startschuss für die bayernweite Einführung des Güterichtersystems gegeben.

Zu der Veranstaltung waren die Präsidenten und Direktoren der bayerischen Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte, die aktiven und künftigen Güterichter und alle an dem nunmehr gesetzlich geregelten Verfahren interessierten Justizangehörigen eingeladen. Vor etwa 160 Teilnehmern erklärte der Amtschef des Ministeriums, Ministerialdirektor Dr. Schön, dass Bayern durch die flächendeckende Einführung des bisher als Modellversuch praktizierten Güterichtermodells „ eine weitere Säule der Streitbeilegung“ etablieren wolle. Durch intensive Ausbildungs- und Organisationsmaßnahmen solle das mit Gesetz vom 21.7.2012 eingeführte, dem bayerischen Pilotprojekt folgende Verfahren mit Leben erfüllt werden. Dabei sei vor allem an Verfahren gedacht, „die mit normalen Mitteln eigentlich nicht mehr justiziabel sind“ oder denen ein schwerwiegender Konflikt zwischen Parteien zugrunde liegt, die auch in Zukunft miteinander leben wollen oder müssen.

Die rechtlichen Grundlagen des Güterichtermodells und die zu seiner Umsetzung nötigen Maßnahmen erläuterte anschließend Prof. Dr. Reinhard Greger. Gestützt auf seine Evaluation des Modellversuchs berichtete er über die Effizienz des Güterichterverfahrens, die sich vor allem in Folgendem zeige:

  • Hohe Einigungsquote
  • Positive Wirkungen auch bei Nichteinigung
  • Umfassende Konfliktbeilegung
  • Nachhaltige Befriedung
  • Moderater Zeiteinsatz
  • Kurzfristiger Verfahrensabschluss
  • Befriedigende Beendigung von Altverfahren
  • Große Akzeptanz bei den Beteiligten

Prof. Dr. Horst Eidenmüller zeigte auf, welche unkonventionelle Mittel der Güterichter einsetzen kann, um stockende Verhandlungen aus der Sackgasse zu führen.

Abschließend berichteten fünf bereits aktive Güterichter über Erfahrungen aus ihrer Praxis. Die Schilderungen machten deutlich, dass einvernehmliche Lösungen selbst in komplexen, hoch eskalierten Rechtsstreitigkeiten erzielt werden können, wenn es gelingt, den Blick der Parteien von den eingenommenen Rechtspositionen weg auf eine interessengerechte Gestaltung der Zukunft zu lenken.

S. auch Presseerklärung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 27. 11.  2012