Das Güterichterverfahren aus psychologischer Sicht

20.08.2014

Der Diplom-Psychologe Prof. Dr. Peter Kaiser (Universität Vechta) hat in Zusammenarbeit mit drei Güterichtern aus Schleswig-Holstein eine Untersuchung zu Qualität und Nachhaltigkeit von Güterichterverfahren durchgeführt. Hierfür wurden zu rund 180 land- und amtsgerichtlichen Mediationen Güterichter, Rechtsanwälte und Parteien vor und nach der Mediation sowie ein Jahr nach deren Abschluss befragt. Einzelergebnisse und Bewertungen wurden nunmehr im Tagungsband zum Deutschen Mediationstag 2013 in Jena veröffentlicht (Kaiser/Gabler/Lehmann/Meins in Fischer/Unberath, Grundlagen und Methoden der Mediation, Verlag C.H.Beck 2014, S. 43, 56 ff).

Die Untersuchung ergab eine hohe Einigungsquote (85%) bei relativ geringem Aufwand (nur eine Sitzung in 91,5% der Verfahren). Ergebnisqualität und ‑zufriedenheit wurden von den Parteien allerdings wesentlich zurückhaltender bewertet als von den richterlichen Mediatoren:

  • Zufrieden mit dem Ergebnis erklärten sich 93,1% der Richter, aber nur 60% der Parteien;
  • die Konfliktursachen hielten 49,4% der Richter, aber nur 36% der Parteien für beseitigt;
  • 83,2% der Richter, aber nur 52,8% der Parteien fanden das Ergebnis der Mediation gerecht;
  • 78,7% der Richter, aber nur 64% der Parteien sahen den Konflikt als nachhaltig und umfassend gelöst an.

Die Einschätzung der Parteien zur Nachhaltigkeit bestätigte sich bei der Nachfrage nach einem Jahr.

Dass sich die Gegenseite an die Vereinbarung gehalten hat, berichteten etwa drei Viertel der Parteien.

Etwa 80% der nach einem Jahr befragten Parteien würden wieder zum Mediator gehen, die Mehrheit dann aber außergerichtlich.

Die Verfasser der Studie halten diese Ergebnisse für verbesserungsbedürftig und ‑fähig. Sie vermuten, dass die konfliktbezogenen Emotionen besser berücksichtigt werden müssten. Dies könnte durch intensivere Vorbereitung der Parteien im Rahmen der anwaltlichen Betreuung oder auch durch die Güterichter geschehen. Eine verbesserte Nachhaltigkeit ließe sich durch eine Nachbetreuung der Parteien erreichen. Um den emotionspsychologischen Erfordernissen besser gerecht zu werden, sollten den Güterichtern in der Aus- und Weiterbildung entsprechende Fertigkeiten vermittelt und eine Zusammenarbeit mit Psychologen und Sozialarbeitern ermöglicht werden.

Zur Bedeutung von und zum Umgang mit Emotionen in der Mediation enthält der Beitrag wertvolle Hinweise.