Anforderungen an Vergleich über Auskunftspflicht

26.02.2026

Ein Vergleich über eine Verpflichtung zur Auskunft und Rechnungslegung ist nur dann hinreichend bestimmt und zur Vollstreckung geeignet, wenn er die Art der vorzulegenden Belege und den Zeitraum, auf den sich die Vorlagepflicht bezieht, bezeichnet. Die Bezugnahme auf einen nicht mit protokollierten Schriftsatz genügt nicht.

OLG Hamburg vom 29.07.2025, 7 WF 69/23, FamRZ 2026, 396

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