Güterichter-Forum
Mit der Einführung des Güterichterverfahrens durch das Gesetz vom 21.7.2012 hat sich für die deutsche Justiz eine grundlegende Systemänderung vollzogen: Die Gerichte wurden ausdrücklich ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten mit den Methoden der Mediation einer von den Parteien selbst bestimmten, die Rechtslage und die prozessuale Situation völlig ausblendenden Lösung zuzuführen. Diese Neuorientierung ist noch nicht überall umgesetzt worden. Sie zu fördern, ist Zweck des vorliegenden Internet-Forums: Rechtliche und praktische Aspekte des Güterichterverfahrens sollen dargestellt und diskutiert, Informationen über neue Entwicklungen publiziert werden.
Bitte unterstützen Sie dies durch Fragen, Diskussionsbeiträge, Veranstaltungshinweise usw.: post@reinhard-greger.de
Das Güterichter-Konzept
- Grundidee
- Differenzierte Konfliktbehandlung
- Rechtsgrundlagen
- Praktische Umsetzung
- Rechtsprechung
- Statistik
- Fallberichte
Praxisforum für Güterichter/innen
Auf diesen Seiten finden Sie rechtliche Ausführungen und praktische Hinweise zu wichtigen Aspekten des Güterichterverfahrens.
Antworten auf immer wieder gestellte Fragen finden Sie in den FAQ.
Auf Mitteilungen aus der güterichterlichen Praxis beruhen die Fragen aus der Güterichter-Praxis und die Tipps zur Verhandlungsführung.
Darüber hinaus finden Sie nützliche Arbeitshilfen für die güterichterliche Praxis.
Neuigkeiten
- Streitwertfestsetzung bei Mehrvergleich 12.02.2026
- Güterichterstatistik 2024 ohne große Veränderungen 26.08.2025
- Gütevorschlag macht Richter nicht befangen 26.08.2025
- Bayerische Güterichter verhandeln rund 1200 Verfahren pro Jahr 11.05.2025
- Weiterhin große Diskrepanzen beim Güterichterverfahren 02.09.2024
Weiterführende Informationen
- Literatur zum Güterichterverfahren
- Literatur zu den Modellversuchen gerichtsinterner Mediation
- Allgemeine Literatur zu Mediation und Konfliktmanagement
- Rechtsvergleichung
- Links
- Alternativen
- Forschungsberichte
Zum Autor
Dr. Reinhard Greger war rund 20 Jahre im bayerischen Justizdienst sowie als Richter am Bundesgerichtshof tätig. Anschließend hatte er bis zur Versetzung in den Ruhestand den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit an der Universität Erlangen-Nürnberg inne.
Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Haftungsrecht, Modernisierung des Zivilprozesses und außergerichtliche Streitbeilegung.
Er ist u.a. Mitautor des Kommentars Zöller, Zivilprozessrecht (36. Aufl. 2026), und des Kommentars Greger/Unberath/Steffek, Recht der alternativen Konfliktlösung (2. Aufl. 2016).
In den letzten Jahren hat er mehrere Forschungsaufträge von Justizministerien zu den Themen außergerichtliche Streitbeilegung, Mediation und Güterichter ausgeführt. Zu diesen Themen sind von ihm zahlreiche Publikationen in Büchern und Zeitschriften erschienen.