Evaluationsbericht bestätigt geringe Nutzung des Güterichterverfahrens

28.07.2017

Im Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz, den die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag auftragsgemäß fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes erstattet hat, wird auch auf die Entwicklung des Güterichterverfahrens eingegangen, bedauerlicherweise aber unter Verwendung der fehlerbehafteten Zahlen aus der Statistik des Statistischen Bundesamtes (s. Meldung vom 19.2.2017). Es ist unverständlich, dass diese Zahlen, die nach Auskunft mehrerer Landesjustizverwaltungen auf Erfassungsfehlern beruhen, nicht zurückgezogen wurden. Im Ergebnis bestätigt der Evaluationsbericht aber die sehr geringe und uneinheitliche Nutzung des Güterichterverfahrens.