Gütevorschlag macht Richter nicht befangen
26.08.2025
Ein Richter, der mit rechtlichen Erwägungen auf Bedenken gegen die Begründetheit der Klage hinweist und ein Güterichterverfahren vorschlägt, kann deswegen nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Zu dieser Klarstellung sah sich das Brandenburgische Oberlandesgericht aufgrund eines von eigenartigem Prozessverständnis des antragstellenden Rechtsanwalts zeugenden Befangenheitsantrags veranlasst.
Beschl. v. 2.7.2025 – 1 W 31/25 , juris