Plädoyers für bessere Ausbildung der Güterichter

30.08.2026

Im Heft 4/2026 der Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) berichtet Prof. Dr. Ulla Gläßer über eine Pilotstudie, mit der die Rolle von Gerechtigkeits- und Fairnessaspekten in der Güterichtermediation untersucht wurde. Da mit diesen Aspekten häufig starke Emotionen verbunden sind, die zum Scheitern von Einigungsbemühungen führen können, sei es wichtig, dass Güterichter und Güterichterinnen mit ihnen bewusst und methodisch gezielt umgehen können, insbesondere auch dann, wenn ihre eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen mit denen der Parteien kollidieren.  Der methodische Umgang mit Gerechtigkeits- und Fairnessaspekten müsse deshalb zentraler Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein. Eine von einem Forschungsteam um Ulla Gläßer durchgeführte Umfrage bei Güterichtern und Güterichterinnen in 10 Bundesländern, zumeist aus der Zivilgerichtsbarkeit, ergab jedoch, dass derartigen Fragen in der Aus- und Fortbildung nicht durchwegs die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Einzelergebnisse der Umfrage sind in ZKM 2026, 138 ff wiedergegeben.

Gedanken zur Güterichterausbildung macht sich im selben Heft auch Dr. Elisabeth Kurzweil. Sie basieren auf ihrer langjährigen Erfahrung als Güterichterin und Ausbilderin sowie auf einer Tagung der Deutschen Richterakademie, an der Güterichterinnen und Güterichter aus 12 Bundesländern teilgenommen haben und bei der deutlich wurde, dass die Ausbildung dort höchst unterschiedlich gestaltet wird. Der zeitliche Umfang bewegt sich zwischen 40 und 64 Stunden, fünf und neun Tagen. In manchen Bundesländern wird die Aufgabe des Güterichters ohne spezielle Ausbildung übertragen. Nur in zwei Ländern werden in der Ausbildung neben erfahrenen Güterichtern auch externe Lehrpersonen eingesetzt, die psychologisches Fachwissen einbringen können. Der Beitrag (abgedruckt in ZKM 2026, 144 ff) legt eindrucksvoll dar, welcher Nutzen von einer fundierten Ausbildung der Güterichter sowie von einer Fortbildung der gesamten Richterschaft in Verhandlungs- und Konfliktmanagement (wie sie in Schleswig-Holstein praktiziert wird) zu erwarten wäre. Man kann nur hoffen, dass er auch in den Justizverwaltungen gelesen wird.

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