Vertrauensschutz geht vor Rechtsbindung
20.04.2017
Eine für die öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten äußerst interessante Entscheidung hat der Bundesfinanzhof getroffen: Wenn sich die Beteiligten im gerichtlichen Verfahren darauf verständigen, dass der angefochtene Bescheid aufgehoben, der Einspruch zurückgenommen und der Rechtsstreit für erledigt erklärt wird, das Finanzamt den betr. Bescheid dann aber erneut erlässt, ist dieser wegen Verstoßes gegen das Gebot von Treu und Glauben aufzuheben. Dieser Grundsatz gebiete auch im Steuerrechtsverhältnis, dass jeder Beteiligte auf die berechtigten Belange des anderen Teils angemessen Rücksicht nimmt und sich zu seinem eigenen früheren Verhalten nicht in Widerspruch setzt. Bei einem Vertrauenstatbestand, der den Steuerpflichtigen zu einer Disposition veranlasst hat (hier die Einspruchsrücknahme), müssen demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten. Dies dürfte für das Verwaltungs- und das Sozialrecht in gleicher Weise gelten.
Das Urteil (Az: X R 57/13) ist online abrufbar unter www.bundesfinanzhof.de.