Weiterhin große Diskrepanzen beim Güterichterverfahren
02.09.2024
Der kürzlich veröffentlichten Justizstatistik 2023 zufolge hat sich beim Güterichterverfahren so gut wie nichts geändert. Während in einigen OLG-Bezirken rege und mit guten Ergebnissen von dieser Verfahrensmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird sie an anderen Gerichten den Rechtsuchenden nach wie vor vorenthalten oder in äußerst geringem Umfang genutzt. Der Nutzungsgrad ist offensichtlich in hohem Maße davon abhängig, wie das Verfahren von den Justizverwaltungen und Gerichtsleitungen gefördert wird. Dass die seit Jahren aus der Justizstatistik zu ersehenden Divergenzen kontinuierlich ignoriert werden, ist unverständlich und unter dem Aspekt einheitlicher Rechtsschutzgewährung bedenklich.
Wegen der Einzelheiten ist auf die Tabellen der Güterichter-Statistik 2023 zu verweisen.