Bayerische Güterichter-Bilanz 2019

20.10.2020

In Bayern wird von den Güterichterinnen und Güterichtern eine gesonderte Verfahrensstatistik geführt, die ein wesentlich aussagekräftigeres und zuverlässigeres Bild liefert als die allgemeine Justizstatistik. So lässt sich beispielsweise auch feststellen, wieviel Bearbeitungszeit die Güterichterverfahren in Anspruch nahmen, welches Ergebnis sie hatten und auf welchen Gebieten besonders viele Einigungen erzielt werden konnten. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat dankenswerterweise eine Auswertung für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.

Hier die wichtigsten Ergebnisse:

Von den 1.093 an den bayerischen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten durchgeführten Güterichterverfahren führten 685 (62,7 %) zu einem positiven Abschluss. In den meisten Fällen (621) wurde ein Prozessvergleich geschlossen, der in 179 Fällen über den Streitgegenstand hinausgehende Regelungen enthielt. Die besondere Effizienz des Güterichterverfahrens zeigt sich darin, dass mit diesen Einigungen zugleich 240 andere Prozesse und 121 weitere Güterichterverfahren miterledigt wurden.

In 21 % der Fälle ging es um Familiensachen, in den anderen um Zivilprozesse jeglicher Art. Relativ häufig wurden Nachbarschafts- und Nachlasssachen beim Güterichter verhandelt (je gut 10 % der Fälle), aber auch Miet-, Bau- und Wohnungseigentumssachen bildeten einen gewissen Schwerpunkt. Am häufigsten kam es zu Einigungen in Nachlasssachen (67 % dieser Verfahren) sowie in Familien-, Bau- und Nachbarschaftssachen (je rund 60 %).

Die Güterichterinnen und Güterichter hielten 1.139 Sitzungstermine ab. In den weitaus meisten Verfahren fand demnach nur ein Sitzungstermin statt. Der durchschnittliche Zeitaufwand pro Verfahren belief sich auf knapp 6 Stunden.