Güterichterstatistik: Stagnation auf niedrigem Niveau

02.09.2022

Nach dem starken Rückgang im ersten Pandemie-Jahr 2020 haben sich die Eingangszahlen bei den Güterichtern der Zivil- und Familiengerichte 2021 wieder etwas erholt. Dennoch wurde von dieser Möglichkeit einer zugleich interessengerechten und prozessökonomischen Verfahrensgestaltung immer noch in sehr geringem Maße, nämlich nur in ca. 0,8 % der insgesamt erledigten Verfahren, Gebrauch gemacht.

Die Entwicklung im Einzelnen ist aus Tabelle 1 zu ersehen. Die Gesamtzahlen vermitteln aber ein unvollständiges Bild der Realität, denn nach wie vor ist die Handhabung an den einzelnen Gerichten höchst unterschiedlich; selbst auf Landesebene bestehen große Abweichungen.

So wurden beispielsweise in Hamburg 562 amtsgerichtliche Zivilsachen (1,84 % der Gesamterledigungen) an den Güterichter verwiesen (mit einer Einigungsquote von 92,7 %), in Rheinland-Pfalz nur 32 (0,09 %), von denen auch nur 40,6 % mit einer Einigung endeten.

In Baden-Württemberg wurden im OLG-Bezirk Karlsruhe 536 Amtsgerichtsprozesse dem Güterichter zugeführt (1,52 %), im größeren OLG-Bezirk Stuttgart nur 23 (0,05 %).

Die Familiengerichte wiesen in Schleswig-Holstein 211 Verfahren (1,06 %) dem Güterichter zu, in Rheinland-Pfalz nur 15 (0,05 %).

Ähnlich verhält es sich bei den Familiensenaten der OLG: Von diesen wurde z.B. in Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland in keinem einzigen Fall an den Güterichter verwiesen, während die OLG Hamm (mit 45 Sachen), Frankfurt (20 Sachen), Celle (16 Sachen) und Schleswig (15 Sachen) vergleichsweise regen Gebrauch von dieser Möglichkeit machten und damit Einigungsquoten zwischen 65 und 81 % erzielten.

Deutlich zugelegt (von 277 auf 377, d.h. um 36 % gegenüber dem Vorjahr) haben die Güterichterverweisungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit, insbesondere dank kräftiger Zuwächse in Bayern (+ 146 %) und Rheinland-Pfalz (von null auf 43).

In den anderen Fachgerichtsbarkeiten gingen die ohnehin mäßigen Zahlen 2021 weiter zurück (s. Tabelle 2).

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 (Rechtspflege) 2021