Einzelgespräche

Durch die Möglichkeit, mit den Parteien gesonderte, vertrauliche Gespräche zu führen, unterscheidet sich der Güterichter ganz besonders vom erkennenden Richter, der dem Gebot des rechtlichen Gehörs unterliegt. Das Einzelgespräch ist ein besonders effizientes Mittel der Konfliktbehandlung. Da die Parteien sich im Prozess befinden, fällt es ihnen trotz Vertraulichkeitsabrede oftmals schwer, völlig offen zu verhandeln. Das vertrauliche Einzelgespräch gibt ihnen die Möglichkeit, die Hintergründe des Konflikts, ihre emotionale Befindlichkeit, ihre Bedürfnisse und  Anliegen ungefiltert in das Verfahren einzubringen. Der Güterichter erhält auf diese Weise wichtige Informationen, die seine Gesprächsleitung beeinflussen können. Oftmals kann er erreichen, dass die Partei sich auch in Gegenwart der anderen Seite öffnet und Informationen über ihre Befindlichkeit in das gemeinsame Gespräch einbringt oder mit einem Ausdruck des Bedauerns oder der Wertschätzung auf die andere Seite zugeht.

Bereits im Frühstadium der Mediation sollte der Güterichter Einzelgespräche führen, wenn er spürt, dass ein blockierendes Beziehungsthema im Raum steht.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens bieten sich Einzelgespräche an, wenn die Verhandlungen stocken, etwa weil beide Seiten wieder in ein Positionendenken verfallen oder überoptimistische Erwartungen an den Prozessausgang haben.

Damit durch das Einzelgespräch das Vertrauen in die Neutralität des Güterichters nicht beeinträchtigt wird, macht er den Vorgang transparent und versichert sich des Einverständnisses aller Beteiligten. Einzelgespräche werden stets mit beiden Parteien abwechselnd und in etwa gleicher, vorher bekannt gegebener Länge geführt.

Am Ende des Einzelgesprächs klärt der Güterichter, welche Informationen vertraulich bleiben bzw. wie sie in die Verhandlung eingeführt werden sollen.