Güterichterstatistik 2024 ohne große Veränderungen
26.08.2025
Nach der kürzlich veröffentlichten amtlichen Justizstatistik für 2004 waren von den in diesem Jahr erledigten Zivilverfahren 14.802 vor den Güterichter verwiesen worden, nur geringfügig mehr als im Vorjahr (14.223). Weiterhin bestehen erhebliche Unterschiede von Land zu Land und von Gericht zu Gericht. So wurde beispielsweise an den Landgerichten in Hessen, Thüringen und im Saarland nur ganz vereinzelt diese Verfahrensoption eröffnet, während dies in Niedersachsen in 6 %, in Schleswig-Holstein in 8 % und in Mecklenburg-Vorpommern in 13 % der erledigten Verfahren der Fall war.
In den Fachgerichtsbarkeiten sind die Güterichterverweisungen so stark zurückgegangen, dass sie statistisch kaum noch erfassbar sind. So fanden z.B. bei den Sozialgerichten, die einst zu den Protagonisten der gerichtsinternen Mediation gehörten, in bundesweit 262.000 Verfahren nur noch 118 Güterichterverweisungen statt.
Die geringen Quoten sind umso weniger verständlich, als die meisten Verweisungen zum Güterichter zu einer Einigung führen. Dies war 2024 am häufigsten in Familiensachen der Fall (Einigungsquote beim AG 63,6 %, beim OLG 62,2 %), aber auch in den Zivilprozessen in mehr als der Hälfte der Fälle (beim LG 51,4 %, beim OLG 53,7 %). Zudem ist bekannt, aber nicht statistisch erfasst, dass viele beim Güterichter angebahnte Einigungen erst im fortgesetzten Verfahren beim Prozessgericht besiegelt werden.
Tabellarische Zusammenstellung zur Entwicklung in den letzten 10 Jahren unter Güterichterstatistik 2024.