Bayerische Güterichter verhandeln rund 1200 Verfahren pro Jahr
11.05.2025
In Bayern wird von den Güterichterinnen und Güterichtern eine gesonderte Verfahrensstatistik geführt, die ein wesentlich aussagekräftigeres und zuverlässigeres Bild liefert als die allgemeine Justizstatistik. So lässt sich beispielsweise auch feststellen, wieviel Bearbeitungszeit die Güterichterverfahren in Anspruch nahmen, welches Ergebnis sie hatten und auf welchen Gebieten besonders viele Einigungen erzielt werden konnten. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat dankenswerterweise eine Auswertung für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellt.
Hier die wichtigsten Ergebnisse:
Von den 1.189 an den bayerischen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten durchgeführten Güterichterverfahren führten 681 (57,3 %) zu einem positiven Abschluss. In den meisten Fällen (627) wurde ein Prozessvergleich geschlossen, der in 163 Fällen über den Streitgegenstand hinausgehende Regelungen enthielt. Die besondere Effizienz des Güterichterverfahrens zeigt sich darin, dass mit diesen Einigungen zugleich 216 andere Prozesse miterledigt wurden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die genannte Quote nur die unmittelbar beim Güterichter erledigten Verfahren ausweist. In zahlreichen Fällen führt die dortige Konfliktbehandlung erst nach der Rückgabe ans erkennende Gericht zur prozessualen Erledigung.
In 24,2 % der Fälle ging es um Familiensachen, in den anderen um Zivilprozesse jeglicher Art. Relativ häufig wurden Erbschaftskonflikte (12,2 %) und Bausachen (9,6 %) beim Güterichter verhandelt, aber auch Nachbarschafts-, Miet- und Wohnungseigentumssachen bildeten einen gewissen Schwerpunkt. Am häufigsten kam es zu Einigungen in Nachlasssachen (66 % dieser Verfahren) sowie in Familien- und Bausachen (je rund 62 %). Diese Konfliktarten erweisen sich somit als besonders geeignet für das Güterichterverfahren.
Die Güterichterinnen und Güterichter hielten 1.215 Sitzungstermine ab. In den weitaus meisten Verfahren fand demnach nur ein Sitzungstermin statt. Im Durchschnitt beanspruchten die Güterichterverfahren einen Zeitaufwand von insgesamt rund 6 Stunden.
Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich kaum Änderungen ergeben. Nach wie vor ist die Praxis an den einzelnen Gerichten höchst unterschiedlich. An manchen Amtsgerichten wird überhaupt nicht oder ganz vereinzelt vor den Güterichter verwiesen, andere machen – vor allem in Familiensachen – davon regen Gebrauch. Auch bei den Landgerichten gibt es große Unterschiede. Spitzenreiter ist mit 107 Verweisungen das LG Nürnberg-Fürth, wo besonders viele Bausachen erfolgreich beim Güterichter verhandelt wurden. Die drei bayerischen Oberlandesgerichte steuerten nur 31 Verfahren zur Güterichterbilanz bei.