Verwirrende Güterichterstatistik

06.11.2019

Eine weitere Auswertung hat gezeigt, dass die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten zum Güterichterverfahren (s. Meldung v. 4.10.2019) erhebliche Unrichtigkeiten aufweisen. In der Statistik werden die Verweisungen vor den Güterichter auf zweifache Weise erfasst: einmal die Zahl der Verweisungen in den Tabellen 1.2 (Z. 29), 4.2 (Z. 34) und 7.2 (Z. 28), zum anderen wird bei den Verfahrenserledigungen angezeigt, ob und mit welchem Ergebnis eine Verweisung vor den Güterichter stattgefunden hat (Tab. 2.4, 5.4. und 8.4., jeweils Z. 5 – 8). Wenngleich sich die Angaben auf unterschiedliche Zeitpunkte beziehen (Verweisung bzw. Verfahrensbeendigung) müssten sie zumindest in der Größenordnung harmonieren. Tatsächlich gibt es bei manchen Bundesländern aber erhebliche Abweichungen. So werden z.B. bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen nur 146 Verweisungen vor den Güterichter, aber 2.567 Erledigungen nach Verweisung vor den Güterichter ausgewiesen; in Baden-Württemberg lautet das entsprechende Zahlenverhältnis 2 : 758. Aber auch der umgekehrte Fall kommt vor: In Mecklenburg-Vorpommern stehen bei den Landgerichten 1.202 Verweisungen nur 645 Erledigungen gegenüber. In Tab. 4.2 (Z. 34) stimmt zudem die Gesamtzahl für Deutschland nicht mit der Summe der Länderwerte überein (zu Einzelheiten s. Vergleichstabelle Zivilsachen). Das Statistische Bundesamt wurde auf die Unrichtigkeiten hingewiesen. Sobald berichtigte Werte vorliegen, werden sie hier veröffentlicht.