Güterichter-Statistik 2013: Ernüchternde Zahlen

10.11.2014

Das mit Gesetz vom Juli 2012 eingeführte „erweiterte Güterichterverfahren“ hat sich in der Praxis noch nicht richtig etablieren können. Die nunmehr vorliegende Bundesstatistik für 2013 zeigt zwar auf, dass sich die Zahl der Gerichte mit Güterichtern gegenüber 2012 in etwa verdoppelt hat (von 380 auf 737). Dies hat jedoch nicht zu dem erwarteten Anstieg der Fallzahlen geführt. Im Gegenteil: Die Zahl der durchgeführten Güterichterverfahren ist von 7804 auf 7675 zurückgegangen. Die Quote der mit Einigung abgeschlossenen Verfahren blieb mit rund 67% etwa gleich (s. hierzu die Tabellen in der Rubrik Statistik).

Es fällt auf, dass auch anderthalb Jahre nach Einführung dieses Verfahrens noch nicht an allen Gerichten Güterichter eingesetzt sind. Von den 116 deutschen Landgerichten haben nur 96 (83%) einen (oder mehrere) Güterichter, von den 635 Amtsgerichten nur 390 (61%). Bei den Arbeitsgerichten beträgt der Anteil dieser Gerichte 68%, bei den Verwaltungsgerichten 86%, bei den Sozialgerichten 82%, bei den Finanzgerichten 67%. Offensichtlich ist bei vielen Gerichtspräsidien noch nicht erkannt worden, dass es sich beim Güterichterverfahren – anders als bei den früheren Modellversuchen mit gerichtsinterner Mediation – nicht mehr um ein freiwilliges Angebot, sondern um ein gesetzlich geregeltes Element der Prozessleitung handelt.

Insgesamt waren am 31.12.2013 an den deutschen Gerichten 2097 Güterichter(innen) tätig. Wegen der geringen Fallzahlen erledigten sie im Durchschnitt nur 3,7 Verfahren pro Jahr. Am besten ausgelastet waren die Güterichter in der Zivilgerichtsbarkeit mit durchschnittlich 4,2 Verfahren pro Jahr, am geringsten jene in der Finanz- und in der Sozialgerichtsbarkeit mit rund 1,6 Verfahren.

In der vom Niedersächsischen Justizministerium zusammengestellten Bundesstatistik werden regionale Unterschiede nicht dargestellt. Ab 2014 werden die Güterichterverfahren jedoch in der allgemeinen Rechtspflegestatistik ausgewiesen, so dass erkennbar wird, wo von dem Verweisungsermessen sachgerecht Gebrauch gemacht wird und wo noch Nachsteuerungsbedarf besteht. Die Tatsache, dass sich nicht wenige Gerichte dem Güterichterverfahren völlig verschließen, müsste von den Justizministerien als Mangel des Geschäftsverteilungsplans beanstandet werden.

Nicht aus der Statistik ablesbar ist allerdings der Umstand, dass die breit gestreute Ausbildung in mediativer Verhandlungsführung, die in den letzten Jahren weit mehr als den am Stichtag tätigen 2097 Güterichtern zuteil geworden ist, einen sehr positiven Einfluss auf die Praxis der erkennenden Gerichte hatte. Dies mag mit ein Grund dafür sein, dass die Zahl der Verweisungen vor den Güterichter eher gering bleibt.