Kriterien für Güterichterverweisung

26.07.2014

Zur Verweisung vor den Güterichter liegen mittlerweile erste Entscheidungen von Obergerichten vor. Als gesichert kann inzwischen gelten, dass die Verweisung nicht von einer Zustimmung der Parteien abhängig ist.

Das Sächsische OVG hat entschieden, dass eine Verweisung geboten sein kann, wenn die sonst durchzuführende Beweisaufnahme für die Beteiligten mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist.

Dass eine kooperative Lösung auch dann gegenüber einem Urteil vorzuziehen sein kann , wenn es um eine noch nicht geklärte Rechtsfrage im Bereich der sozialstaatlichen Verwaltung geht, hat das Hessische LSG entschieden.

Einzelheiten im Rechsprechungsteil