OLG Frankfurt: Spitzenwerte beim Güterichter

16.02.2018

Es ist immer wieder zu hören, dass es am Oberlandesgericht kaum Einsatzmöglichkeiten für das Güterichterverfahren gibt. Den Gegenbeweis erbringt das OLG Frankfurt. Dort wurden anno 2016 von 30 zugewiesenen Familiensachen 26 durch Vergleich erledigt. Mit dieser Einigungsquote von fast 87% liegt das OLG im Spitzenbereich aller deutschen Gerichte. Aber auch in Zivilsachen wird das Güterichterverfahren ausgiebig und erfolgreich genutzt: Hier endeten 16 von 30 Fällen mit einer Einigung. Bei einer Pressekonferenz berichtete der Präsident des OLG, Roman Poseck, dass in diesen Vergleichen häufig schwierige Konstellationen zwischen den Parteien positiv gestaltet und mehrere Verfahren gleichzeitig beendet werden. Er kündigte an, den Anteil der Güterichterverfahren an den Gesamtverfahren weiter auszubauen.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt