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Güterichterstatistik 2024 ohne große Veränderungen
Nach der kürzlich veröffentlichten amtlichen Justizstatistik für 2024 waren von den in diesem Jahr erledigten Zivilverfahren 14.802 vor den Güterichter verwiesen worden, nur geringfügig mehr als im Vorjahr (14.223). Weiterhin bestehen erhebliche Unterschiede von Land zu Land und von Gericht zu Gericht. So wurde beispielsweise an den Landgerichten in Hessen, Thüringen und im Saarland nur ganz vereinzelt diese Verfahrensoption eröffnet, während dies in Niedersachsen in 6 %, in Schleswig-Holstein in 8 % und in Mecklenburg-Vorpommern in 13 % der erledigten Verfahren der Fall war.
In den Fachgerichtsbarkeiten sind die Güterichterverweisungen so stark zurückgegangen, dass sie statistisch kaum noch erfassbar sind. So fanden z.B. bei den Sozialgerichten, die einst zu den Protagonisten der gerichtsinternen Mediation gehörten, in bundesweit 262.000 Verfahren nur noch 118 Güterichterverweisungen statt.
Die geringen Quoten sind umso weniger verständlich, als die meisten Verweisungen zum Güterichter zu einer Einigung führen. Dies war 2024 am häufigsten in Familiensachen der Fall (Einigungsquote beim AG 63,6 %, beim OLG 62,2 %), aber auch in den Zivilprozessen in mehr als der Hälfte der Fälle (beim LG 51,4 %, beim OLG 53,7 %). Zudem ist bekannt, aber nicht statistisch erfasst, dass viele beim Güterichter angebahnte Einigungen erst im fortgesetzten Verfahren beim Prozessgericht besiegelt werden.
Tabellarische Zusammenstellung zur Entwicklung in den letzten 10 Jahren unter Güterichterstatistik 2024.
Gütevorschlag macht Richter nicht befangen
Ein Richter, der mit rechtlichen Erwägungen auf Bedenken gegen die Begründetheit der Klage hinweist und ein Güterichterverfahren vorschlägt, kann deswegen nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Zu dieser Klarstellung sah sich das Brandenburgische Oberlandesgericht aufgrund eines von eigenartigem Prozessverständnis des antragstellenden Rechtsanwalts zeugenden Befangenheitsantrags veranlasst.
Beschl. v. 2.7.2025 – 1 W 31/25 , juris
Bayerische Güterichter verhandeln rund 1200 Verfahren pro Jahr
In Bayern wird von den Güterichterinnen und Güterichtern eine gesonderte Verfahrensstatistik geführt, die ein wesentlich aussagekräftigeres und zuverlässigeres Bild liefert als die allgemeine Justizstatistik. So lässt sich beispielsweise auch feststellen, wieviel Bearbeitungszeit die Güterichterverfahren in Anspruch nahmen, welches Ergebnis sie hatten und auf welchen Gebieten besonders viele Einigungen erzielt werden konnten. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat dankenswerterweise eine Auswertung für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellt.
Hier die wichtigsten Ergebnisse:
Von den 1.189 an den bayerischen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten durchgeführten Güterichterverfahren führten 681 (57,3 %) zu einem positiven Abschluss. In den meisten Fällen (627) wurde ein Prozessvergleich geschlossen, der in 163 Fällen über den Streitgegenstand hinausgehende Regelungen enthielt. Die besondere Effizienz des Güterichterverfahrens zeigt sich darin, dass mit diesen Einigungen zugleich 216 andere Prozesse miterledigt wurden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die genannte Quote nur die unmittelbar beim Güterichter erledigten Verfahren ausweist. In zahlreichen Fällen führt die dortige Konfliktbehandlung erst nach der Rückgabe ans erkennende Gericht zur prozessualen Erledigung.
In 24,2 % der Fälle ging es um Familiensachen, in den anderen um Zivilprozesse jeglicher Art. Relativ häufig wurden Erbschaftskonflikte (12,2 %) und Bausachen (9,6 %) beim Güterichter verhandelt, aber auch Nachbarschafts-, Miet- und Wohnungseigentumssachen bildeten einen gewissen Schwerpunkt. Am häufigsten kam es zu Einigungen in Nachlasssachen (66 % dieser Verfahren) sowie in Familien- und Bausachen (je rund 62 %). Diese Konfliktarten erweisen sich somit als besonders geeignet für das Güterichterverfahren.
Die Güterichterinnen und Güterichter hielten 1.215 Sitzungstermine ab. In den weitaus meisten Verfahren fand demnach nur ein Sitzungstermin statt. Im Durchschnitt beanspruchten die Güterichterverfahren einen Zeitaufwand von insgesamt rund 6 Stunden.
Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich kaum Änderungen ergeben. Nach wie vor ist die Praxis an den einzelnen Gerichten höchst unterschiedlich. An manchen Amtsgerichten wird überhaupt nicht oder ganz vereinzelt vor den Güterichter verwiesen, andere machen – vor allem in Familiensachen – davon regen Gebrauch. Auch bei den Landgerichten gibt es große Unterschiede. Spitzenreiter ist mit 107 Verweisungen das LG Nürnberg-Fürth, wo besonders viele Bausachen erfolgreich beim Güterichter verhandelt wurden. Die drei bayerischen Oberlandesgerichte steuerten nur 31 Verfahren zur Güterichterbilanz bei.
Weiterhin große Diskrepanzen beim Güterichterverfahren
Der kürzlich veröffentlichten Justizstatistik 2023 zufolge hat sich beim Güterichterverfahren so gut wie nichts geändert. Während in einigen OLG-Bezirken rege und mit guten Ergebnissen von dieser Verfahrensmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird sie an anderen Gerichten den Rechtsuchenden nach wie vor vorenthalten oder in äußerst geringem Umfang genutzt. Der Nutzungsgrad ist offensichtlich in hohem Maße davon abhängig, wie das Verfahren von den Justizverwaltungen und Gerichtsleitungen gefördert wird. Dass die seit Jahren aus der Justizstatistik zu ersehenden Divergenzen kontinuierlich ignoriert werden, ist unverständlich und unter dem Aspekt einheitlicher Rechtsschutzgewährung bedenklich.
Wegen der Einzelheiten ist auf die Tabellen der Güterichter-Statistik 2023 zu verweisen.
GEMME Deutschland online
Die Deutsche Gruppe der Europäischen Richtervereinigung für die Mediation (GEMME) hat eine neue Website. Sie informiert über die Aktivitäten von GEMME und fördert im Verbund mit ca. 800 Richterinnen und Richtern aus den Mitgliedstaaten der EU den länderübergreifenden Austausch über Mediation und andere Methoden der alternative Konfliktbeilegung.
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